Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermittlung von schwimmenden Häusern durch Floatinghouses

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Angebote von schwimmenden Häusern, für die Floatinghouses Vermietung GmbH („Floatinghouses“) als Vermittlerin für die vermietende Person („VP“) als Eigentümerin des schwimmenden Ferienhauses, Hausbootes oder schwimmenden Hauses (im Folgenden: „schwimmendes Haus“) auftritt. Als Vermittlerin einer touristischen Einzelleistung unterfällt Floatinghouses nicht dem Pauschalreiserecht. Daher ist Floatinghouses nicht verpflichtet, einen Sicherungsschein auszustellen. Auch auf den vermittelten Mietvertrag zwischen dem Kunden („Kunde“ / „Mieter“) und der VP ist das Pauschalreiserecht nicht anwendbar, da lediglich eine Unterkunft zur Verfügung gestellt wird. Für die Vermittlung von Einzelleistungen oder von verbundenen Reiseleistungen nach § 651w BGB gelten diese AGB nicht.

  1. Abschluss des Vermittlungsvertrages

2.1       Mit seinem Buchungsauftrag bietet der Kunde Floatinghouses den Abschluss des Vermittlungsvertrages auf der Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) verbindlich an. Gleichzeitig stellt seine Anmeldung das Angebot auf Abschluss des Mietvertrages mit der VP über das schwimmende Haus auf der Grundlage der Beschreibung desselben auf der Internetseite von Floatinghouses dar. Floatinghouses empfiehlt für die Anmeldung die Verwendung des Online-Buchungsformulars. Der Kunde hat die korrekte Personenzahl anzugeben, die das Ferienhaus belegt.

2.2       Bei allen Online-Buchungen gilt für den Vertragsabschluss: Dem Kunden wird der Ablauf der Online-Buchung in der Buchungsstrecke auf der Internetseite von Floatinghouses erläutert. Im Rahmen des Buchungsprozesses kann der Kunde jederzeit seine Angaben ändern, korrigieren oder zurücksetzen. Auch für die Zurücksetzung des gesamten Online-Buchungsformulars steht eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. Der Kunde gelangt durch Klicks auf eine Seite, auf der er seine Daten eingeben und anschließend die Bezahlart auswählen kann. Falls der Kunde den Buchungsprozess komplett abbrechen möchte, kann er auch einfach das Browser-Fenster schließen. Ansonsten kann er die Buchungsanmeldung zum Abschluss bringen. Mit Betätigung des Buttons bzw. der Schaltfläche „zahlungspflichtig buchen“ gibt der Kunde rechtsverbindlich seinen Buchungsauftrag ab, so dass eine Kostenpflicht entstehen kann. Gleichzeitig bestätigt der Kunde die Geltung der AGB von Floatinghouses. Danach können keine Änderungen an den persönlichen Angaben oder personenbezogenen Daten des Kunden mehr vorgenommen werden. Der Kunde hat daher vor Abgabe seines Buchungsauftrags Sorge zu tragen, dass er alle Informationen, Namen und Angaben, wie etwa die E-Mail-Adresse, (Mobil-)Telefonnummer oder Zahlungsdaten korrekt eingegeben hat. Nach Eingang der Anmeldung erhält der Kunde eine Eingangsbestätigung in Textform (z. B. per E-Mail), die noch keine Annahme der Anmeldung darstellt, sondern lediglich den Eingang derselben bestätigt. Die Vertragssprachen Deutsch und Englisch werden angegeben, wobei ausschließlich die deutsche Sprache maßgeblich ist.

2.3       Der Vermittlungsvertrag mit Floatinghouses kommt mit der Annahme des Buchungsauftrages des Kunden durch Floatinghouses zustande, der vermittelte Mietvertrag mit der VP durch die Annahme der Buchung durch die VP als Vertragspartnerin. Die Vertragsannahme bedarf keiner besonderen Form. Floatinghouses wird den Kunden stets mit der Buchungsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger über den Vertragsabschluss informieren. Der vermittelte Vertrag (Mietvertrag) wird ausschließlich zwischen dem Kunden und der VP als Eigentümerin des schwimmenden Hauses geschlossen. Die Erbringung der Unterkunftsleistung obliegt nicht Floatinghouses, sondern wird von der VP in eigener Verantwortung wahrgenommen. Der Kunde muss sich daher mit sämtlichen Ansprüchen wegen der Vermietung an die VP richten.

2.4       Der Kunde ist verpflichtet, die ihm zugegangene Buchungsbestätigung und sämtliche Buchungsunterlagen unverzüglich auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit hin zu überprüfen und Floatinghouses auf etwaige Unrichtigkeiten (z. B. falsche persönliche Daten des Kunden) hinzuweisen.

2.5                   Hinweis zu Nichtbestehen eines Widerrufsrechtes: Floatinghouses weist darauf hin, dass nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB für einen Vertrag über ein im Fernabsatz (Internetseite) angebotenes schwimmendes Haus kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte gelten. Dies bedeutet, der Kunde kann bei einer Online-Buchung seine abgegebene Willenserklärung nicht widerrufen, sondern diese ist bindend. Ein Rücktritt vom Mietvertrag auf Basis dieser AGB ist stets möglich (siehe Ziffer 7).

  1. Zahlungen, Zahlungsart

3.1       Sofern keine gesonderten Zahlungsbedingungen der VP Vertragsinhalt wurden, gilt, dass nach Erhalt der Buchungsbestätigung eine Anzahlung in Höhe von 20% innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungsdatum fällig und zu zahlen ist. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit jeder Zahlung ist deren Gutschrift auf dem Konto von Floatinghouses. Die Anzahlung findet Anrechnung auf den Gesamtpreis. Die Restzahlung auf den Gesamtpreis ist 14 Tage vor Belegungsantritt fällig und zu leisten. Dies bedeutet, bei Buchungen innerhalb von weniger als 14 Tagen vor dem Belegungsantritt ist der zu zahlende Gesamtpreis unverzüglich zur Zahlung fällig. Floatinghouses ist inkassobevollmächtigt für sämtliche Zahlungen an die VP. Der Kunde kann die Anzahlung und Zahlung auf den Restpreis per Überweisung leisten.

3.2       Werden fällige Zahlungen vom Kunden trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht oder nicht rechtzeitig geleistet, so ist Floatinghouses berechtigt, von sämtlichen, mit dem Kunden geschlossenen Verträgen (Vermittlungsvertrag, Mietvertrag etc.), auch in Vertretung der VP, zurückzutreten bzw. diese zu stornieren und den Kunden mit Rücktrittskosten entsprechend Ziffer 7 zu belasten.

3.3       Die Höhe der zu leistenden Kaution ergibt sich aus der Beschreibung des schwimmenden Hauses und der Buchungsbestätigung und muss bei Ankunft im schwimmenden Haus sofort bei der VP oder deren Vertretung zu deren Sicherheit für etwaige Schäden am schwimmenden Haus (etwa: Schlüsselverlust) in bar hinterlegt werden. Sofern die Kaution im Voraus zu überweisen ist, wird dies dem Kunden von Floatinghouses mit der Buchungsbestätigung mitgeteilt. Sie wird nach Bestandsaufnahme vom Inventar in der Regel am letzten Belegungstag vor der Abfahrt des Kunden zurückgezahlt, sofern keine durch den Kunden verursachte Schäden aufgetreten sind. Sofern Gegenansprüche zu prüfen sind, wird die Kaution spätestens 14 Tage nach Abfahrt des Kunden zurückgezahlt.

  1. Zweck der Vermietung, Personenzahl, Mietdauer (An- und Abreise)

4.1       Das schwimmende Haus darf nur zu Urlaubszwecken genutzt und mit der in der Buchungsbestätigung festgelegten Anzahl von Personen belegt werden. Es darf auf keinen Fall, auch aus Sicherheitsgründen, die in seiner Beschreibung angegebene Maximalzahl überschritten werden. Im Fall einer Überbelegung ist die VP berechtigt, einen zusätzlichen, angemessenen Mietpreis für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen. Die VP kann überzählige Personen aus dem Ferienhaus und vom Grundstück verweisen und den Mietvertrag nach Ziffer 8 dieser AGB außerordentlich kündigen. Dabei ist Floatinghouses als Vertreter berechtigt, Kündigungen gegenüber dem Kunden in Schrift- oder Textform auszusprechen.

4.2       Das Mietverhältnis wird nur für die in der Buchungsbestätigung festgesetzte Dauer abgeschlossen. Bei vorzeitiger Anreise hat der Kunde als Mieter keinen Anspruch auf Überlassung des schwimmenden Hauses.

4.3       Die An- und Abreisezeit ergibt sich aus der Buchungsbestätigung. Der Mietzeitraum beginnt vorbehaltlich anderweitiger, vorheriger Vereinbarung am Tag der Anreise um 15 Uhr und endet am Tag der Abreise um 11 Uhr. Bei vorzeitiger Abreise oder späterer Anreise erfolgt keine Rückerstattung des Mietpreises oder eines Teilbetrages. Eine Verspätung der Anreise hat der Kunde in jedem Fall anzuzeigen. Bei verspäteter Anreise hat der Mieter keinen Anspruch auf Überlassung des Ferienhauses nach der in der Buchungsbestätigung oder in dieser Ziffer angegebenen Zeit an diesem Tag. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Mieters bleibt unberührt. Das schwimmende Haus ist am Abreisetag bis spätestens 11 Uhr in ordnungsgemäßem und besenreinem Zustand mit entsorgtem Müll zu übergeben.

4.4       Am Tag der Anreise hat der Kunde das Inventar auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu prüfen und seine Vollständigkeit zu bestätigen. Ein Übergabeprotokoll wird erstellt. Am Tag der Abreise übernimmt die beauftragte Hausverwaltung das schwimmende Haus. Dabei erfolgt anhand der Inventarliste die Erstellung eines Übernahmeprotokolls. Beschädigungen oder Mängel werden ggf. fotografiert und im Übernahmeprotokoll dokumentiert. Der Kunde haftet für von ihm verursachte Schäden, für fehlendes Inventar oder verlorene Schlüssel nach dem Gesetz. Bei übermäßiger Verschmutzung ist die VP bzw. Floatinghouses berechtigt, eine außerordentliche Reinigung zu veranlassen und diese dem Kunden zu berechnen. Bei der Abreise sind sämtliche überlassene Schlüssel zurückzugeben.

  1. Behandlung des Mietobjekts durch den Kunden, Haustiere, Mülltrennung

5.1       Der Kunde ist verpflichtet, das gemietete schwimmende Haus pfleglich und schonend zu behandeln und stets ausreichend zu lüften. Er ist für von ihm schuldhaft verursachte Schäden des schwimmenden Hauses und seines Inventars und Zubehörs als Mieter gesetzlich haftbar. Der Kunde hat diesbezüglich selbst seinen Haftpflichtversicherungsschutz auf Effizienz zu überprüfen und weist eine solche Versicherung der VP auf Anfrage nach. Der Kunde sollte als Mieter bei Ankunft das schwimmende Haus unverzüglich auf Schäden überprüfen und diese sofort zur Anzeige bringen. Der Kunde ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Schadensminderungspflicht, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.

5.2       Eine Untervermietung des schwimmenden Hauses            ist dem Kunden nicht gestattet. Das schwimmende Haus darf unbefugten Dritten nicht überlassen werden.

5.3       Die Mitnahme von Haustieren in das schwimmende Haus ist nur erlaubt, wenn dies in der Objektbeschreibung ausdrücklich ausgewiesen ist, das Tier vom Kunden bei Anmeldung angegeben und in der Buchungsbestätigung die Möglichkeit seiner Mitnahme von Floatinghouses bestätigt wurde. Der Kunde hat in seiner Anmeldung eine genaue Bezeichnung des Haustieres zu geben, das mitgebracht werden soll (Art des Tieres, Anzahl, Größe, Alter). Floatinghouses und die VP behalten sich stets vor, ein Haustier im Einzelfall zur Mitnahme nicht zuzulassen, abhängig von der konkreten Beschaffenheit des Tieres (dies gilt nicht für Kleintiere). Tiere dürfen Schlafzimmer nicht betreten sowie Sofas und Sitzmöbel nicht nutzen.

5.4       Das Laden von Elektroautos, auch von Hybridfahrzeugen, über das Stromnetz des schwimmenden Hauses ist untersagt. Die VP behält sich vor, durch Missachtung dieses Verbots schuldhaft verursachte Schäden vom Mieter geltend zu machen.

5.5       Soweit im schwimmenden Haus ein Internetzugang über WLAN (Wireless Local Area Network) besteht, ist der Mieter berechtigt, diesen Zugang selbst mit den von ihm angemeldeten Personen im Mietobjekt zu nutzen, aber er darf nicht unbefugten Dritten die Nutzung gestatten. Die VP gewährleistet nicht die ständige tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für einen bestimmten Zweck, insbesondere keinen beabsichtigten beruflichen oder betrieblichen (wie etwa HomeOffice). Er ist jederzeit berechtigt, den Zugang des Mieters zum WLAN ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit die VP eine Inanspruchnahme fürchten muss. Die VP behält sich vor, nach eigenem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (insbes. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten). Zugangsdaten wie Login und Passwort dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Der unter Nutzung des WLAN hergestellte Datentransfer erfolgt unverschlüsselt. Die Nutzung des WLAN erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Es besteht die Gefahr, dass Schadsoftware bei der Nutzung des WLAN auf das Endgerät des Mieters gelangt. Für solche Schäden übernimmt die VP keine Haftung, außer nach Ziffer 10. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Der Mieter muss das WLAN in rechtlich einwandfreier Weise nutzen und darf es weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten benutzen. Er stellt die VP des schwimmenden Hauses von sämtlichen Schäden oder Ansprüchen Dritter frei, die auf seiner rechtswidrigen Verwendung beruhen, inklusive aller damit zusammenhängenden, der VP entstehenden Kosten bei der Inanspruchnahme und / oder Abwehr von rechtlichen Maßnahmen. Erkennt der Mieter einen eigenen Rechtsverstoß, weist er die VP unverzüglich auf diesen Umstand hin.

5.6       Der Kunde ist selbst verantwortlich für die Ausführung der Mülltrennung und die Entsorgung von Müll. Bei Belegungsende hat der Kunde den Müll ordnungsgemäß und bei vorhandenen Mülltrennungsvorschriften diesen gemäß derselben zu entsorgen und das schwimmende Haus zum vorgegebenen Zeitpunkt (siehe auch Ziffer 4.3) in ordnungsgemäßem, besenreinem Zustand zu übergeben.

  1. Leistungsänderungen nach Vertragsschluss

Floatinghouses und die VP des schwimmenden Hauses behalten sich vor, nach Vertragsschluss die versprochene Leistung zu ändern oder von ihr abzuweichen, wenn diese Vereinbarung der Änderung oder die Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen des Verwenders für den anderen Vertragsteil zumutbar ist und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde.

  1. Rücktritt des Kunden

7.1       Der Kunde hat nur dann ein vertraglich vereinbartes Rücktrittsrecht, wenn ihm dies von der VP ausdrücklich gewährt wurde. Ob der Kunde vom Mietvertrag zurücktreten kann und zu welchen Rücktritts- und Stornierungsbedingungen, richtet sich daher nach dem von ihm gewählten Angebot für ein schwimmendes Haus. Vorbehaltlich einer solchen Vereinbarung, kann die VP, wenn sie dem Kunden ein vertragliches Rücktrittsrecht einräumt, eine pauschalierte Entschädigung, bemessen in Prozent des Mietpreises und orientiert am Rücktrittszeitpunkt des Kunden, wie folgt verlangen:

Bei einem Rücktritt bis zum 30. Tag vor Belegungsbeginn: keine Entschädigung,

bei einem Rücktritt vom 29. bis 14. Tag vor Belegungsbeginn: 30 % des Mietpreises,

bei einem Rücktritt vom 13. bis 7. Tag vor Belegungsbeginn: 80 % des Mietpreises,

bei einem Rücktritt vom 6. Tag vor Belegungsbeginn bis zum 1. Tag vor Belegungsbeginn sowie bei einem Nichterscheinen: 100 % des Mietpreises.

Floatinghouses ist berechtigt, als Vermittlerin im Falle des Rücktritts des Kunden diesem zusätzlich ein Bearbeitungsentgelt von € 50,00 in Rechnung zu stellen. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich oder elektronisch gegenüber der VP und Floatinghouses zu erklären. Dem Kunden ist unbenommen, nachzuweisen, dass der VP oder Floatinghouses ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedriger Höhe als der jeweils angewandten Pauschalen entstanden ist.

7.2       Zur Abdeckung von Reiserücktritts- oder abbruchskosten, empfiehlt Floatinghouses den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung oder einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod. Floatinghouses kann dem Mieter eine solche Versicherung vermitteln. Im Mietpreis ist eine Reiserücktrittsversicherung nicht enthalten.

  1. Außerordentliche Kündigung des Mietvertrages

8.1       Das Recht jeder Partei zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Es kann von der VP oder von Floatinghouses für die VP jederzeit vor Belegungsbeginn als auch während der Belegung ausgeübt werden. Ein wichtiger Grund für die außerordentliche Kündigung von Floatinghouses ist insbesondere die Eröffnung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens über das Vermögen oder Eigentum des Kunden oder die Ablehnung der Eröffnung des Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens mangels Masse, oder die gerichtlich angeordnete Unterwerfung einer Partei und die Vermögensverwaltung und die Einleitung eines Restrukturierungsverfahrens, ebenso wenn der Kunde eine Vermögensauskunft nach § 802c ZPO oder § 807 ZPO abgegeben hat. Ein wichtiger Grund, wegen welchem die VP den Mietvertrag kündigen kann, liegt ferner vor, wenn das schwimmende Haus unter falschen oder irrtümlichen Angaben zur Person des Kunden oder des Buchungszwecks gebucht wurde.

8.2       Die VP kann den Mietvertrag auch wegen des Eintritts von höherer Gewalt außerordentlich mit sofortiger Wirkung kündigen. Höhere Gewalt liegt insbesondere vor, aber nicht ausschließlich, im Falle von: Naturkatastrophen, besonderen Wetterereignissen und Witterungsbedingungen, etwa bei Starkwind ab einer Windstärke von 8 Beaufort, Starkwind, Eisdrift, zwingenden staatlichen Maßnahmen, behördlichen Sperrungen, bei der Verhängung von Beherbergungsverboten oder wenn das schwimmende Haus aus nicht von der VP zu vertretenden Gründen, etwa bei Einwirkung von Dritten (z. B. Vandalismus) nicht zur Verfügung steht. Die VP ist berechtigt, auch durch ihn vertretende Dienstleister, das Hausrecht auf der schwimmenden Anlage auszuüben und dem Kunden als Mieter Weisungen zur Nutzung bei Eintritt von höherer Gewalt zu erteilen Anwesende Feriengäste der Steganlage müssen diesen Anweisungen unbedingt Folge leisten. Insbesondere auf Grundlage einer 96-Stunden-Wetterprognose kann der Kunde aufgefordert werden, das schwimmende Haus und die gesamte dazu gehörige Anlage vorübergehend bis zum Ende des Extremwetterereignisses zu verlassen. Bei Nichtbefolgung der Anweisungen ist die VP berechtigt, ggf. den Kunden nach einer Abmahnung nach Ziffer 8.3 von der Anlage zu verweisen und den Vertrag auch aus diesem Grund außerordentlich zu kündigen.

8.3       Die VP kann die Nutzung des Ferienhauses bei Überbelegung außerordentlich kündigen oder die überzähligen Personen ausweisen. Sie kann den Mietvertrag nach Belegungsbeginn auch kündigen, wenn ein Kunde die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung von ihr oder eines örtlichen Beauftragten nachhaltig stört oder wenn ein Kunde oder mitreisender Kunde sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere, soweit trotz Abmahnung eine vertragswidrige Objektbelegung, etwa eine Überbelegung des schwimmenden Hauses fortgesetzt wird, oder trotz Abmahnung gegen Anweisungen der VP, auch nach Ziffer 8.2, gegen die Hausordnung verstoßen oder der Hausfrieden erheblich gestört wird, oder vorsätzlich oder grob fahrlässig das schwimmende Haus durch den Kunden erheblich beschädigt wird. Bei Gefahr im Verzug ist die VP oder die von ihr beauftragten Erfüllungsgehilfen berechtigt, das schwimmende Haus zu betreten und erste Gefahr abwehrende Maßnahmen zu ergreifen.

8.4       Floatinghouses ist berechtigt, Abmahnungen und Kündigungen in Vertretung der VP auszusprechen.

8.5       Die außerordentliche Kündigung kann durch Floatinghouses in Vertretung für die VP ausgesprochen werden. Im Fall einer außerordentlichen Kündigung vor Belegungsbeginn erhält der Kunde den bereits gezahlten Mietpreis ohne Abschläge zurück. Weitere Ansprüche hat der Kunde in diesem Fall nicht.

  1. Anzeigepflichten des Kunden

Der Kunde hat bei Ankunft im schwimmenden Haus vorhandene oder während der Belegungszeit auftretende Mängel unverzüglich der VP vor Ort und ebenso gegenüber Floatinghouses unter der unten genannten Adresse/Telefonnummer anzuzeigen und um Abhilfe zu ersuchen. Der konkret zuständige Ansprechpartner vor Ort sowie dessen Telefonnummer ergibt sich aus den Belegungsunterlagen.

  1. Haftung von Floatinghouses, Haftungsbeschränkung

10.1     Floatinghouses übernimmt keine Haftung für die ordnungsgemäße Durchführung und Erbringung der Unterkunftsleistungen im schwimmenden Haus. Hierfür haftet die VP als Vertragspartnerin des Kunden.

10.2     Floatinghouses haftet lediglich für die ordnungsgemäße Vermittlung und Beratung des Kunden. Die Angaben über das vermittelte, schwimmende Haus beruhen ausschließlich auf den Informationen der VP gegenüber Floatinghouses, die Floatinghouses übernimmt, und stellen somit keine eigene Zusicherung von Floatinghouses gegenüber dem Kunden dar.

10.3     Floatinghouses haftet als Vermittlerin für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Floatinghouses nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wird. Der Schadensersatzanspruch gegen Floatinghouses ist bei leicht fahrlässiger Verletzung von Vertragspflichten stets auf den bei Vertragsabschluss nach Art der Leistung als mögliche Folge vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Floatinghouses. Sämtliche genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Ersatz von Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.

  1. Datenschutz, Widerspruchsrechte des Kunden

11.1     Über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten informiert Floatinghouses den Kunden in der Datenschutzerklärung auf der Website und in ihren datenschutzrechtlichen Hinweisen. Floatinghouses hält bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung Ihrer Anfrage, Buchungsanfrage, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Vermittlungsvertrag oder dem Mietvertrag erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Die Daten werden ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden nicht an nicht berechtigte Dritte weitergegeben. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seine gespeicherten personenbezogenen Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung einschränken zu lassen, ihrer Verarbeitung zu widersprechen, sie übertragen zu lassen oder sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung zu beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15 bis 20 DSGVO). Die Daten werden gelöscht, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. Sofern personenbezogene Daten des Kunden auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, hat der Kunde das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben. Er kann unter der E-Mail-Adresse info@floatinghouses.de mit einer E-Mail von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder Floatinghouses unter der unten genannten Adresse kontaktieren.

11.2     Mit einer Nachricht an info@floatinghouses.de kann der Kunde auch der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung oder zu Marketingzwecken jederzeit kostenfrei widersprechen.

  1. Schlussbestimmungen und Hinweise

12.1     Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Unwirksamkeit des vermittelten Vertrages berührt nicht die Wirksamkeit des Vermittlungsvertrages und umgekehrt. Auf den Vermittlungsvertrag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Floatinghouses vereinbart.

12.2     Hinweise: Online-Streitbeilegung gem. Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die der Kunde unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/findet.

Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstelle: Floatinghouses nimmt an keinem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist auch nicht gesetzlich verpflichtet, hieran teilzunehmen.

Vermittlerin: Floatinghouses GmbH, Annenstr. 24, 12683 Berlin, Geschäftsführer: Michael Kaatsch, USt-ID: DE249765074; info@floatinghouses.de. Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Vermittlung von Mietverträgen; Vermittler-Haftpflichtversicherung: ERGO Group AG, ERGO-Platz 1, 40198 Düsseldorf, Tel. 0800 – 3746-000 (+49 211 477-7100 aus dem Ausland), Fax 0211 – 477-1500, kontakt@ergo.de; Geltungsbereich der Versicherung: Deutschland. Auf den Vertrag findet deutsches Recht Anwendung. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind urheberrechtlich geschützt.